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   VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742   

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https://dejure.org/2021,19499
VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742 (https://dejure.org/2021,19499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742 (https://dejure.org/2021,19499)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 (https://dejure.org/2021,19499)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    KAG Art. 5a Abs. 1; BauGB § 133 Abs. 3; BGB § 812; AGBGB Art. 71 Abs. 1
    Erledigung eines Vorausleistungsbescheides durch den endgültigen Beitragsbescheid

  • rewis.io

    Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistungsbescheid, Erlass des endgültigen Beitragsbescheids während des Zulassungsverfahrens, Erledigung des Vorausleistungsbescheids, Wegfall des Rechtsschutzinteresses, Leistungsklage, Erlöschen eines auf Geldzahlung gerichteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung eines Vorausleistungsbescheids in seinen Rechtswirkungen durch den endgültigen Beitragsbescheid

  • rechtsportal.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistungsbescheid; Erlass des endgültigen Beitragsbescheids während des Zulassungsverfahrens; Erledigung des Vorausleistungsbescheids; Wegfall des Rechtsschutzinteresses; Leistungsklage; Erlöschen eines auf Geldzahlung gerichteten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 2 S 478/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage betreffend erschließungsbeitragsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).

    Maßgeblich für die Ablösung des vorläufigen Bescheides ist allein der Erlass eines endgültigen Beitragsbescheids und sein Regelungsgehalt (vgl. auch VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 16.11.2009 - 4 BV 07.1902

    Städtebaulicher Vertrag (Folgekostenvertrag); Straßenbaumaßnahme; Beseitigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Für den Beginn der 3-jährigen Erlöschensfrist ist nur die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände entscheidend, hingegen kommt es auf die Einschätzung der Rechtslage durch den Berechtigten grundsätzlich nicht an (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 65 m.w.N.).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 71 Abs. 1 Satz 1 AGBGB ist von Amts wegen zu beachten, so dass es nicht darauf ankommt, ob die Prozessbeteiligten darauf hinweisen (vgl. BayVGH, B.v. 16.11.2009 - 4 BV 07.1902 - juris Rn. 70).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Insoweit wird der Vorausleistungsbescheid durch den endgültigen Beitragsbescheid mit der Folge vollständig abgelöst, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine noch anhängige Klage gegen den Vorausleistungsbescheid entfällt (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.1997 - 8 B 244.97 - juris Rn. 9; ThürOVG, B.v. 29.6.2001 - 4 ZEO 917/97 - juris Rn 6 m.w.N.; Schmitz, Erschließungsbeiträge, § 18 Rn. 49).
  • VGH Bayern, 03.07.2006 - 6 B 03.2544

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Erschließungsbeitragsrecht, Vorausleistung,

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.06.2014 - 5 B 1.14

    Erschließungsbeitrag; Straßenausbaubeitrag; öffentlich-rechtlicher Vertrag;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Das gilt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit grundsätzlich auch unter Berücksichtigung des Schutzes des Rückzahlungsgläubigers namentlich beim Abschluss eines gegen das Verbot der Kostenüberbürdung für nicht beitragsfähige Straßeninstandsetzungsmaßnahmen verstoßenden und deswegen nichtigen Vertrages (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 5.6.2014 - 5 B 1.14 - juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 B 265/09

    Vorausleistung; Schmutzwasserbeitrag; Erledigung "zwischen den Instanzen";

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2021 - 6 ZB 20.2742
    Diese Ablösungswirkung tritt bereits mit dem - wirksamen - Erlass des endgültigen Beitragsbescheids ein, nicht erst mit dessen Bestandskraft (vgl. VGH BW, U.v. 28.1.2020 - 2 S 478/18 - juris Rn. 61; BayVGH, U.v. 22.7.2010 - 6 B 09.584 - juris Rn. 33; U.v. 3.7.2006 - 6 B 03.2544 - juris Rn 18 m.w.N.; SächsOVG, B.v. 20.8.2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

  • BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04

    Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger

  • VG Ansbach, 21.09.2020 - AN 3 K 18.01340

    Vorausleistung für einen Erschließungsbeitrag

  • VGH Bayern, 17.08.2006 - 4 ZB 05.2771
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2023 - 6 A 10047/23

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag; Ablösung durch den endgültigen

    a) Soweit es um die Beitragsfestsetzung geht, löst der endgültige Beitragsbescheid grundsätzlich den Vorausleistungsbescheid ab, weil er nunmehr in der Regel den Rechtsgrund für die Beitragserhebung und damit für das (endgültige) Behaltendürfen der - zunächst vorläufig erbrachten oder bei Nichtzahlung noch ausstehenden - Vorausleistung bis zur Höhe des entstandenen Beitrags darstellt (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 4; ebenso - zum Straßenausbaubeitragsrecht - OVG RP, Urteil vom 17. April 2018 - 6 A 11905/17.OVG -, juris Rn. 18 f., m.w.N.).

    Nur bei Adressatenidentität vermag die Festsetzung des endgültigen Beitrags die Festsetzung der Vorausleistung abzulösen (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 4; ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht: OVG SH, Urteil vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, Rn. 38 und 43).

    Hierdurch entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine noch anhängige Klage gegen den Vorausleistungsbescheid aber nur dann, wenn der Vorausleistungsbescheid durch einen endgültigen Beitragsbescheid vollständig abgelöst wird (BayVGH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 ZB 20.2742 -, juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, juris Rn. 9; ThürOVG, Beschluss vom 29. Juni 2001 - 4 ZEO 917/97 -, juris Rn. 7).

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